BMJV: RefE – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen u. a. vorgelegt
Um die Funktionstüchtigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs dauerhaft zu gewährleisten, wird die bislang in einer befristeten Übergangsvorschrift verortete Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20 000 Euro dauerhaft in § 544 ZPO festgeschrieben. Zudem soll die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen ausgebaut und zu diesem Zweck der Katalog der obligatorischen Spezialspruchkörper bei den Land- und Oberlandesgerichten um die Rechtsmaterien erweitert werden, …
BB 2019, 1410-1411
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