BVerfG: Anträge gegen Dieselfahrverbot nicht zur Entscheidung angenommen
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschlüssen vom 1.10.2019 – 1 BvR 1798/19, 1 BvR 1799/19, 1 BvR 1800/19 u. a. – insgesamt neun Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen. Die Anträge betrafen das Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V in der Umweltzone Stuttgart und hierzu im Wege des Eilrechtsschutzes ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidungen. …
BB 2019, 2561
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