BVerfG: Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Mit Beschluss vom 21.7.2016 hat die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BFH zum Lauf von Steuerfestsetzungsfristen bei Außenprüfungen nicht zur Entscheidung angenommen. Die vom BFH vertretene Auslegung von § 171 Abs. 4 S. 3 AO, wonach sich bei Außenprüfungen der Lauf der Festsetzungsfrist nur bei definitivem Unterbleiben der Schlussbesprechung nach dem Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlung richte, …
BB 2016, 2069
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