Begrenzung der Anrechnung von Vordienstzeiten auf vier Jahre ist gem. Art. 45 Abs. 1 AEUV unionsrechtswidrig (Urteil vom 10.10.2019, C-703/17)
Art. 45 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung einer Universität eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, nach der, wenn es um die Festlegung der Gehaltseinstufung eines Arbeitnehmers als Senior Lecturer/Postdoc an dieser Universität geht, dessen in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Vordienstzeiten nur im Ausmaß von insgesamt höchstens vier Jahren angerechnet werden, …
EuGH, BB 2019, 2745-2751 (Urteil vom 10.10.2019, C-703/17)
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