Begründung von sperrfristbehafteten Anteilen im Rahmen des Optionsmodells nach § 1a KStG – Neueste Entwicklungen
Die Autoren haben sich in ihrem Beitrag (BB 2021, 2967 ff.) gegen eine Sperrfristverstrickung der Anteile an einer optierten Gesellschaft nach § 1a KStG ausgesprochen und herausgearbeitet, dass § 1a KStG als steuerliche Umwandlungsnorm “eigener Art” anzusehen ist. In dem nachfolgenden Beitrag bekräftigen die Autoren die schon vertretene Auffassung mit weiteren Argumenten und befassen sich mit dem BMF-Schreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG v. …
von Goldacker/Mathy/Schuster, BB 2022, 981-983
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