Belastungswirkungen repatriierter Dividenden im kapitalgesellschaftlichen Outbound-Beteiligungsverbund bei nicht beherrschenden Beteiligungsquoten
Sind im Inland domizilierte Kapitalgesellschaften an im Ausland domizilierten Kapitalgesellschaften nicht beherrschend beteiligt, kommt den Vorschriften des § 8b Abs. 4 KStG sowie des § 9 Nr. 7 GewStG hohe Bedeutung zu. Der – vermeintlichen – “Streubesitzstrafe” des § 8b Abs. 4 KStG wird im Schrifttum gemeinhin zur Last gelegt, sie sei systemwidrig, weil sie aufgrund damit verbundener Kaskadeneffekte zu einer Überbesteuerung führe. …
Kraft, BB 2017, 2135-2140
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