Berücksichtigung von Compliance-Bemühungen bei der Bemessung von Kartellgeldbußen – Richtungswechsel durch das “Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft”?
Compliance-Bemühungen von Unternehmen im Vorfeld eines Kartellrechtsverstoßes bleiben bisher außen vor, wenn das Bundeskartellamt die Höhe einer Kartellgeldbuße festsetzt. Diese Praxis wird seit langem kritisiert. Sie berücksichtigt Compliance-Investitionen pauschal nicht, obwohl selbst ein ideales Compliance-System unmöglich jeden Rechtsverstoß verhindern kann. Für eine Abkehr von dieser Praxis könnte (und sollte) u.…
Holzhäuser/Blome, BB 2020, 1232-1237
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