Berufsrecht: Steuerberaterplattform und besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach: mehr Digitalisierung in der Kommunikation und neue Haftungsrisiken für Berater
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat gem. § 31a Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) für jeden Rechtsanwalt ein sog. “besonderes elektronisches Anwaltspostfach” (nachstehend auch “beA” genannt) eingerichtet. Die Einrichtung des beA für Berufsausübungsgesellschaften wurde später in § 31b BRAO nachgeholt. Gem. § 31d Nr. 3 BRAO besteht eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Justiz hinsichtlich der Einzelheiten der elektronischen Anwaltspostfächer, …
Schmittmann, StB 2023, 46-50
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