Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Zweitwohnung – privates Veräußerungsgeschäft? – “Nutzung zu eigenen Wohnzwecken” i. S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG (Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16)
Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG können deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, fallen.
BFH, BB 2017, 2790-2792 (Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16)
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