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BB 2019, 2032
BFH 
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen (Urteil vom 10.04.2019, X R 28/16)

Bei einem Einzelgewerbetreibenden gehört eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Steuerpflichtigen zu gewährleisten.

BFH, BB 2019, 2032 (Urteil vom 10.04.2019, X R 28/16)

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