Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung als zu bilanzierendes Wirtschaftsgut (Urteil vom 21.06.2023, 2 K 158/20)
Bei Bildung einer Instandhaltungsrückstellung i. S. v. § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG 2007 vermittelt die Beteiligung an einer Wohnungseigentümergemeinschaft dem jeweiligen Eigentümer bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen geldwerten Anspruch auf Bezahlung von Aufwendungen aus der Instandhaltungsrückstellung, weshalb Zahlungen in diese Rücklage ein vom gewerblichen Wohnungseigentümer bis zum Zeitpunkt der Verausgabung durch den Verwalter zu aktivierendes Wirtschaftsgut darstellen.…
FG Köln, BB 2023, 2608-2610 (Urteil vom 21.06.2023, 2 K 158/20)
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