Beteiligtenfähigkeit – Gemeinschaftsbetrieb – Gesamtbetriebsrat – Entsendung nicht unternehmensangehöriger Betriebsratsmitglieder (Beschluss vom 01.06.2022, 7 ABR 41/20)
Grundsätzlich folgt im Beschlussverfahren die Rechtsmittelbefugnis der Beteiligtenbefugnis. Ist streitig, ob der rechtsbeschwerdeführende Betriebsrat (noch) existiert, wird dessen Beteiligtenfähigkeit für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde unterstellt. Das gilt auch für die Rechtsmittelbefugnis in einem Verfahren, dessen Gegenstand nicht die Existenz des Betriebsrats ist (Rn. 14).
BAG, BB 2023, 314-320 (Beschluss vom 01.06.2022, 7 ABR 41/20)
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