Betriebliche Altersversorgung – Ablösung von Versorgungsregelungen – Vertrauensschutz – Verhältnismäßigkeit (Urteil vom 09.05.2023, 3 AZR 226/22)
Verweisungen auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen sind regelmäßig dynamisch; sie verweisen auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen. Das Verständnis einer solchen Bezugnahme als dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden Versorgungsregelungen ist sachgerecht und wird in der Regel den Interessen der Parteien eher gerecht als eine statische Verweisung auf einen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Rechtszustand (Rn.…
BAG, BB 2023, 2554-2560 (Urteil vom 09.05.2023, 3 AZR 226/22)
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