Betriebliche Altersversorgung – Hinterbliebenenversorgung – Betriebsvereinbarung – Auslegung – Ausschlussklausel (Urteil vom 02.12.2021, 3 AZR 212/21)
Eine Revisionsbegründung muss diejenigen Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergeben soll, und sich mit den tragenden Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzen. Bei mehreren Streitgegenständen muss eine hinreichende Begründung für jeden Gegenstand erfolgen. Anderenfalls ist die Revision – teilweise – unzulässig. Eine Ausnahme von der jeweils eigenen Begründung ist nur dann vorzunehmen, …
BAG, BB 2022, 1017-1024 (Urteil vom 02.12.2021, 3 AZR 212/21)
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