Betriebliche Altersversorgung: Rechtsfragen bei Mehrfachbezug
Die Konstellation tritt nicht gerade selten ein: Ein Arbeitnehmer hat bis zum Ende seiner beruflichen Tätigkeit neben seinen Ansprüchen gegen den gesetzlichen Versorgungsträger auch solche auf betriebliche Altersversorgung erworben, welche sukzessive gegenüber verschiedenen Versorgungsträgern entstanden sind. Nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen stehen diese verschiedenen Ansprüche dem Grunde nach selbstständig nebeneinander; hinsichtlich der Höhe bestehen jedoch häufig Anrechnungsverpflichtungen.…
Lauer, BB 2021, 375-380
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