Betriebsübergang bei Leiharbeitsunternehmen (Urteil vom 12.12.2013, 8 AZR 1023/12)
Übernimmt ein Leiharbeitsunternehmen von einem anderen Leiharbeitsunternehmen lediglich die bei einem bestimmten Entleiher eingesetzten Leiharbeitnehmer und setzt diese nunmehr aufgrund des ebenfalls übernommenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages weiterhin bei diesem Entleiher ein, so stellt dies keinen Betriebsteilübergang dar, weil die übernommenen Leiharbeitnehmer für sich allein betrachtet keinen übergangsfähigen Betriebsteil dargestellt haben.…
BAG, BB 2014, 637-640 (Urteil vom 12.12.2013, 8 AZR 1023/12)
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