Betriebsvereinbarungsoffenheit bei Bezugnahme auf einen Tarifvertrag (Urteil vom 11.04.2018, 4 AZR 119/17)
In einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsbedingungen sind schon dann nicht – konkludent – “betriebsvereinbarungsoffen” ausgestaltet, wenn und soweit die Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbart haben, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen. Das ist bei einer einzelvertraglich vereinbarten – dynamischen – Verweisung auf einen Tarifvertrag stets der Fall.…
BAG, BB 2018, 2553-2560 (Urteil vom 11.04.2018, 4 AZR 119/17)
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