Beweislast des Arbeitnehmers bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15)
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, …
BAG, BB 2016, 2042-2044 (Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15)
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