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BB 2016, 2666
 
BfJ: Offenlegungspflicht bis Ende 2016 beachten

Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen spätestens zum Jahresende 2016 ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 offengelegt haben. Der Jahresabschluss ist dabei in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen.

BB 2016, 2666

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