Bierkartell – Auswirkung des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen auf das Marktverhalten beteiligter Unternehmen (Beschluss vom 13.07.2020, KRB 99/19)
a) Der Tatbestand der aufeinander abgestimmten Verhaltensweise ist zweigliedrig; er verlangt neben einem Abstimmungsvorgang (Fühlungnahme) eine tatsächliche Verhaltensweise im Sinne einer praktischen Zusammenarbeit auf dem Markt, das heißt ein konkretes Marktverhalten in Umsetzung der Abstimmung. Typisches Mittel einer verbotenen Abstimmung ist der Austausch von Informationen über wettbewerbsrelevante Parameter mit dem Ziel, …
BGH, BB 2020, 2705-2707 (Beschluss vom 13.07.2020, KRB 99/19)
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