Bilanzierung nachträglicher Änderungen von Gewinnen aus Unternehmensverkauf
Die im Rahmen von Unternehmensverkäufen erzielten Gewinne stehen oftmals nicht von Anfang an endgültig fest, sondern können aus unterschiedlichsten Gründen Änderungen unterliegen. So können sich beispielsweise aus Unternehmenskaufverträgen nachträglich Garantie- oder Freistellungsansprüche ergeben. Teilweise wird auch vereinbart, dass Kaufpreisbestandteile von zukünftigen Entwicklungen abhängig sein sollen (earn out) oder der (vorläufige) Kaufpreis nach dem Vollzug des Unternehmensverkaufs aufgrund von noch zu bestimmenden Stichtagswerten der Höhe nach anzupassen ist (Working Capital- und Net Debt-Anpassungen). …
Abele, BB 2019, 2859-2862
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