Bundesregierung: Änderung des BetrVG wegen Zulassung von Videokonferenzen
CDU/CSU und SPD haben einige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um u. a. Videokonferenzen für Betriebsräte zu ermöglichen. Dazu sollen § 129 BetrVG, § 39 SprAuG, § 41b EBRG und § 48 SEBG geändert bzw. ergänzt werden. Die Änderungen sollen auf die Zeit der COVID-19-Pandemie begrenzt bleiben. Dies ergibt sich aus der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (BT-Drucksache 19/17740). …
BB 2020, 947-948
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