DAV: Whistleblowerschutz ja, Aufweichung des Meldeverfahrens nein
Die Einführung eines EU-weiten Mindestschutzes für Hinweisgeber ist aus Sicht des DAV grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings gibt es noch Verbesserungsbedarf. So sollte etwa in der Richtlinie eine explizite Ausnahme vom persönlichen Anwendungsbereich für Anwält/-innen und andere Berufsgeheimnisträger vorgesehen werden. Wichtig ist aus DAV-Sicht insbesondere, dass Whistleblowing verbindlich im Rahmen des aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervorgehenden dreistufigen Meldeverfahrens (interne Kanäle, …
BB 2018, 2754
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