DRSC: Rücknahme der DRSC Interpretation 1 (IFRS) “Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses”
Der IFRS-Fachausschuss (FA) hat in seiner 81. Sitzung am 14.2.2020 beschlossen, die DRSC Interpretation 1 (IFRS) “Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses (zul. geänd. am 12.7.2013)” zurückzunehmen. Gegenstand von DRSC-Interpretationen (IFRS) sind Fragestellungen mit nationalem Bezug, die durch das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) nicht in einer allgemeinverbindlichen Weise interpretiert werden können und zu denen das DRSC entsprechende Auslegungen in Absprache mit dem IFRS IC erarbeitet. …
BB 2020, 940
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