DSGVO-Verstöße im Betriebsratsbüro – wer haftet?
Im Rahmen der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben sammelt der Betriebsrat eine Vielzahl von Beschäftigtendaten. Ob er die Daten datenschutzrechtskonform verarbeitet und nutzt, liegt aufgrund des mitbestimmungsrechtlichen Postulats der Unabhängigkeit des Betriebsrats außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitgebers. Durch die seit 25.5.2018 geltende neue Datenschutzordnung – bestehend aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – werden sowohl die zivilrechtliche Haftung als auch die öffentlich-rechtliche Sanktionierung für Datenschutzrechtsverstöße drastisch verschärft. …
Kurzböck/Weinbeck, BB 2018, 1652-1655
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