DStV: EU-Kommission plant Ausweitung nichtfinanzieller Berichtspflichten ab 2023
Die EU-Kommission will ab 2023 die Qualität der jährlichen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit steigern, um eine bessere Vergleichbarkeit zu erzielen. Außerdem werden künftig deutlich mehr Unternehmen vom Anwendungsbereich erfasst. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) soll ein sog. freiwilliger Standard eingeführt werden. Als Konsequenz aus der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsfristen im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) lieferte die EU-Kommission im zweiten Quartal pünktlich ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (2014/95/EU), …
BB 2021, 1513
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