Das erneute Angebot des Bieters im Lichte der Sperrfrist des § 26 WpÜG
Durch das zweite freiwillige Übernahmeangebot der ams AG für die Aktien der OSRAM Licht AG binnen kürzester Zeit ist die übernahmerechtliche Sperrfrist, die bislang eher ein Schattendasein in der rechtswissenschaftlichen Diskussion fristete, vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und wurde zugleich zunehmender Kritik unterzogen. Daraufhin hat der Gesetzgeber mit erstaunlicher Geschwindigkeit reagiert und die bisherige Regelung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten-EU-Geldwäscherichtlinie nahezu unbemerkt einer Revision unterzogen. …
Bulgrin/Danwerth, BB 2020, 327-334
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