Das BMF-Schreiben vom 23.5.2016 zu § 153 AO – strafrechtliche Haftungsentlastung bei Einrichtung eines Tax-Compliance-Management-Systems
Mit dem BMF-Schreiben vom 23.5.2016 wurde der lang erwartete Anwendungserlass zu § 153 AO eingeführt. Die Verwaltungsvorschrift befasst sich mit der seit 2011 praktisch relevant gewordenen Abgrenzung von einfachen Berichtigungsanzeigen zu strafbefreienden Selbstanzeigen und der richtigen Durchführung von Berichtigungsanzeigen. Besonders interessant sind die Regelungen in Bezug auf die Folgen eines vom Steuerpflichtigen eingerichteten Tax-Compliance-Management-Systems (Tax CMS). …
Erdbrügger/Jehke, BB 2016, 2455-2461
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