Das Schicksal des Sonderkündigungsschutzes gemäß § 15 Abs. 3a KSchG während des laufenden Verfahrens zur gerichtlichen Bestellung eines Wahlvorstandes
Laden Arbeitnehmer zur Wahl eines Betriebsrats ein, wird ihnen Sonderkündigungsschutz gewährt – allerdings befristet auf drei Monate. Dies kann problematisch werden, denn die Verfahren vor Gericht ziehen sich bekanntlich aus vielerlei Gründen in die Länge. Im Folgenden soll daher beleuchtet werden, welches Schicksal der Sonderkündigungsschutz erleidet, wenn das Verfahren zur gerichtlichen Bestellung eines Wahlvorstands binnen dieser dreimonatigen Frist nicht abgeschlossen wird. …
Nebeling/Tüx, BB 2014, 1402-1405
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