Das neue Verpackungsgesetz – Pflichten der Hersteller und Aufgaben für Sachverständige und Prüfer
Seit dem 1.1.2019 sind die bis dato in der Verpackungsverordnung geregelten herstellerbezogenen Pflichten zur Wahrnehmung der Produktverantwortung im Bereich der Verpackungen erweitert worden. Mit dem VerpackG hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Registrierung bei der Zentralen Stelle für alle Unternehmen (vom VerpackG als “Hersteller” bezeichnet) eingeführt, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen (“Herstellerregister”). …
Kardetzky/Müller, BB 2019, 771-776
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