Der Formwechsel einer an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) in eine Personengesellschaft führt nicht zum anteiligen Wegfall des Gewerbesteuerverlustes bei der Untergesellschaft (Urteil vom 28.09.2016, 2 K 41/16)
cls_leitsatzWird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft formgewechselt, bleibt die Unternehmeridentität bei einer ihr nachgeschalteten Mitunternehmerschaft erhalten. Gewerbesteuerliche Fehlbeträge fallen bei der nachgeschalteten Mitunternehmerschaft aufgrund des Formwechsels nicht weg.
FG Schleswig-Holstein, BB 2017, 38-40 (Urteil vom 28.09.2016, 2 K 41/16)
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