Der Vorsteuerabzug in der Immobilien-KVG
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen durch (AIF-)Kapitalverwaltungsgesellschaften war bereits in der Vergangenheit regelmäßig Gegenstand nationaler und europäischer Rechtsprechung. Die Komplexität ergibt sich aus den unterschiedlichen Teilbereichen der Verwaltung von Investmentvermögen. Das FG München hat mit seinem Urteil vom 9.4.2019 – 3 K 1230/15 den Vorsteuerabzug von Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften für Rechts- und Steuerberatung sowie Sachverständigengutachten erneut eingeschränkt, …
Walter/Wind/Mehrgardt, BB 2019, 3031-3035
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