Der Wertungswiderspruch zwischen § 6 Abs. 1 ErbStG und § 10 Abs. 1, Abs. 5 ErbStG in der Rechtsprechung
Nach der Rechtsprechung ist auch im Falle der Vor- und Nacherbschaft allein das Zivilrecht maßgebend für die Bestimmung, welche Vermögensgegenstände am Stichtag dem Vermögen des Erblassers zuzuordnen sind und als Nachlassvermögen auf den Vorerben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergehen. Eine wirtschaftliche Betrachtung des Vermögenszuwachses bei dem Vorerben, der in seinen rechtlichen Befugnissen deutlich gegenüber einem Vollerben eingeschränkt sein kann, …
Bowitz, BB 2020, 2274-2278
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