Die Gestaltung von LkSG-Compliance-Klauseln in Lieferbeziehungen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt bereits seit dem 1.1.2023 für sorgfaltspflichtige Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten und ist ab dem 1.1.2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten im Inland anwendbar. Die Unternehmen sind u. a. zur (i) Sicherstellung von Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern, (ii) Ergreifung von Abhilfemaßnahmen unter Einbeziehung des unmittelbaren Zulieferers sowie (iii) zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten mit Blick auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern verpflichtet. …
Passas/Holtz, BB 2023, 387-393
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