Die Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen im Baugewerbe nach neuem Recht
Unter anderem wenn Tarifverträge eine übergeordnete Bedeutung in einer Branche erlangt haben, können sie auf Antrag der Tarifvertragsparteien vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies führt zu der Anwendbarkeit des Tarifvertrags auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit der Neufassung des § 5 TVG im Jahr 2014 herrscht jedoch Streit um die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärung. …
Greiner/Zoglowek, BB 2018, 2996-3002
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