Die Angebotsänderung nach § 21 WpÜG – Erfolgsgarant oder doch nur hinausgezögertes Scheitern des öffentlichen Erwerbs- oder Übernahmeangebots?
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 20.7.2018 teilte die Deutsche Balaton Boitech AG mit, ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Biofrontera AG – 17 Tage vor dem Ablauf der Annahmefrist – zu ändern. Dabei handelte es sich für die diesjährige Erwerbs- und Übernahmeangebotssaison um die zweite Änderung eines Angebots; insgesamt betrachtet stellte dies mittlerweile indes die 62. …
Frehse, BB 2018, 2312-2316
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