Die Befreiung vom Pflichtangebot im Zusammenhang mit der Sanierung der Zielgesellschaft – ein Praxisbericht der letzten zehn Jahre
Nach § 37 WpÜG i.V. m. § 9 WpÜG-AV kann die BaFin den Bieter von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots befreien. Dabei stellt die Befreiung im Zusammenhang mit der Sanierung der Zielgesellschaft den häufigsten Befreiungsgrund dar. Die folgende Analyse zeigt anhand der Verwaltungspraxis der BaFin Handlungsoptionen für typische Konstellationen auf. Grundlage der Analyse bilden die in den letzten zehn Jahren auf der Internetseite der BaFin veröffentlichten Befreiungsentscheidungen.…
Kiesewetter/Frehse, BB 2021, 135-138
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