Die Digitalisierung – eine technische Herausforderung für das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Die Implementierung von IT-Applikationen in deutschen Betrieben ist wegen des ausufernden Mitbestimmungstatbestands von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG fast immer von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig. Wie weit das Mitbestimmungsrecht reicht, zeigen die aktuellen Entscheidungen zu Google Maps, Facebook und dem Outlook-Gruppenkalender, auf die im folgenden Beitrag anhand des Mitbestimmungstatbestandes detailliert eingegangen wird. …
Wisskirchen/Schiller/Schwindling, BB 2017, 2105-2109
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