Die EU-Whistleblower-Richtlinie und ihre arbeitsrechtlichen Auswirkungen
Neue Compliance-Pflichten für Unternehmen ab 50 Angestellten oder einem Umsatz in Höhe von min. 10 Mio. Euro/Jahr und Kommunen ab 10 000 Einwohnern: Aufgrund der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU-Whistleblowerrichtlinie) sollten besagte Unternehmen und Kommunen interne Hinweisgebersysteme einrichten. Angestellte dürfen ab dem 17.12.2021 interne Missstände entweder an die eigene Organisation melden (sofern ein internes Hinweisgebersystem vorhanden ist) oder sich direkt an Behörden wenden. …
Degenhart/Dziuba, BB 2021, 570-574
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