Die Haftung von Rechts- und Steuerberatern im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften
Die juristische Aufarbeitung so genannter Cum/Ex-Geschäfte ist – neben ihrer moralischen Komponente – insbesondere geprägt von ihrer enormen Komplexität sowie ihrer Ausstrahlungswirkung in die unterschiedlichsten rechtlichen Bereiche: angefangen vom Steuerrecht über das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, das Banken- und Aufsichtsrecht bis hin zum Haftungsrecht. Denn zum Schluss stellt sich die Frage: Wer steht finanziell für den verbleibenden Schaden der Investoren ein? Nunmehr versuchen Investoren (auch) ihre rechtlichen Berater in Haftung zu nehmen. …
Zapf, BB 2019, 1182-1188
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