Die Reichweite der Börsenklausel des § 1 Abs. 2c GrEStG bei öffentlichen Übernahmeangeboten zum Erwerb von Anteilen an börsennotierten Gesellschaften – Gestaltung oder Umgehung?
Die durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 eingeführte Verschärfung der Besteuerung bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erfährt bei Übertragungen über die Börse durch eine sog. Börsenklausel gem. § 1 Abs. 2c GrEStG eine Freistellung. Denn Anteilsübertragungen über die Börse entsprachen grundsätzlich nicht der gesetzgeberischen Intention der Missbrauchsverhinderung wie bei “share deals”. …
Fischer, BB 2021, 2391-2395
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