Die Vertretung der AG gegenüber Vorstandsmitgliedern bei anderweitiger Beschäftigung vor oder nach der Amtszeit
Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sind häufig vor oder nach ihrer Amtszeit in anderen Funktionen für die Gesellschaft tätig. In solchen Fällen können Unsicherheiten darüber entstehen, welches Organ der Gesellschaft für die Vertretung und Geschäftsführung im Hinblick auf Sachverhalte zuständig ist, die mit diesen anderen Funktionen in Zusammenhang stehen. Der Beitrag stellt die für die Praxis relevanten Konstellationen vor und zeigt Wege zu ihrer Lösung auf.…
Fischbach, BB 2017, 1283-1289
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