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BB 2016, 1508
BFH 
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR ist kein Arbeitslohn (Urteil vom 10.03.2016, VI R 58/14)

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten.

BFH, BB 2016, 1508-1511 (Urteil vom 10.03.2016, VI R 58/14)

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