Die konsolidierte Schadensbetrachtung nach dem Urteil des BGH vom 1.10.2020
Mit Urteil vom 1.10.2020 hat der BGH seine Rechtsprechung zur konsolidierten Schadensbetrachtung noch einmal konkretisiert (BGH, 1.10.2020 – IX ZR 228/19, DB 2020, 2631). Neben der Einbeziehung der Interessen des Dritten in den Beratungsvertrag zwischen steuerlichem Berater und Mandant setzt die Anwendung der Grundsätze der konsolidierten Schadensbetrachtung voraus, dass sich der steuerliche Berater vereinbarungsgemäß mit einem bei wirtschaftlich wertender Betrachtung einheitlichen Vermögen zu befassen hat. …
Finke, BB 2021, 2141-2143
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