Dieselskandal – Verkauf des von einer Konzerntochter hergestellten Kfz mit dem von der Konzernmutter gelieferten mangelbehafteten Motor – kein Restschadensersatzanspruch gegen die Konzernmutter (Urteil vom 10.02.2022, VII ZR 679/21)
Wird der mangelbehaftete Motor von der Konzernmutter hergestellt und der Konzerntochter zugeliefert, die sodann das Fahrzeug herstellt und veräußert, hat der Geschädigte gegen die Konzernmutter keinen Restschadensersatzanspruch nach § 852 Satz 1 BGB. Denn eine Vermögensmehrung auf Seiten der Konzernmutter ist in diesem Fall zu verneinen.
BGH, BB 2022, 1170 (Urteil vom 10.02.2022, VII ZR 679/21)
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