Dieselskandal – Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen (Sonstiges vom 21.04.2022, VII ZR 783/21)
Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Höhe nach den vereinbarten Leasingzahlungen. Eine rechtlich nicht abgesicherte Vorstellung des Leasingnehmers, das Fahrzeug später käuflich zu erwerben, rechtfertigt es nicht, den Nutzungsvorteil abweichend anhand der für den Fahrzeugkauf anerkannten Berechnungsformel (Fahrzeugpreis mal Fahrstrecke geteilt durch Laufleistungserwartung) zu bestimmen (Fortführung von BGH, …
BGH, BB 2022, 1619-1620 (Sonstiges vom 21.04.2022, VII ZR 783/21)
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