Drittwirkungen einer Forderungsabtretung bei Mehrfachabtretung – anwendbares Recht (Urteil vom 09.10.2019, C-548/18)
Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) ist dahin auszulegen, dass er weder unmittelbar noch durch entsprechende Anwendung bestimmt, welches Recht auf die Drittwirkungen einer Forderungsabtretung bei Mehrfachabtretung einer Forderung durch denselben Gläubiger nacheinander an verschiedene Zessionare anzuwenden ist.…
EuGH, BB 2019, 2577 (Urteil vom 09.10.2019, C-548/18)
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