EU-Entwaldungsverordnung – trotz Verschiebung des Geltungsbeginns wenig Zeit zur Anpassung der Compliance-Systeme
Die EU-Entwaldungsverordnung überträgt in Europa tätigen Unternehmen faktisch die Verantwortung für die Einhaltung von Umweltstandards bei Zulieferern weltweit. Aufgrund des breiten Spektrums der erfassten Rohstoffe bzw. Erzeugnisse betrifft die Verordnung einen Großteil der deutschen Wirtschaft. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über ihre zentralen Vorgaben sowie Empfehlungen zur trotz verschobenem Geltungsbeginn drängenden Anpassung der Compliance-Systeme.…
Habbe/Henneberg/Denzel, BB 2025, 579-584
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