EU-Kommission: Beihilferegelung zur Luftverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland genehmigt
Die EU-Kommission hat am 6.2.2020 nach den EU-Beihilfevorschriften die Budgeterhöhungen für zwei bestehende deutsche Beihilferegelungen genehmigt, die die Ermäßigung bzw. Befreiung der Flugverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland unterstützen. Die Änderungen an den derzeitigen Regelungen bestehen in einer Aufstockung der Haushaltsmittel um 150 000 Euro zur Finanzierung einer Flugverkehrssteuerbefreiung für die Bewohner kleiner einheimischer Inseln und in einer Aufstockung der Haushaltsmittel um 1 Mio. …
BB 2020, 406
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