Eigenkapital und Fremdkapital in der stillen Gesellschaft am Beispiel von Kreditinstituten
Die Bilanzierung von Genussrechtskapital, seine Zuordnung zum Eigenkapital und der Umfang des Maßgeblichkeitsgrundsatzes sind ausführlich untersucht worden (vgl. dazu auch Anzinger, RdF 2018, 64 ff., in diesem Heft). Die stillen Beteiligungen werden in diesem Zusammenhang nur als Annex angesprochen und im Zweifel den Genussrechten gleichgestellt. Die Unterscheidung zwischen den gesellschaftsrechtlich veranlassten stillen Beteiligungen und den schuldrechtlich veranlassten Genussrechten scheint vernachlässigt zu werden. …
Meurer, RdF 2018, 72-74
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